"Betrüger (im Sinne des Strafrechtes) - Finger weg!"

Bewertung von derkuechentyp aus Umgebung Kiel, erstellt am 27.10.2015
Alle Bewertungen von KFO Handelsgesellschaft mbH & Co. KG (Schwentinental)

Gesamtdurchschnitt:
Montage- / Einbaudatum:
Juni 2015
Positiv:
nichts
Negativ:
siehe oben!
Kaufpreis:
15000 €

7 von 7 Lesern fanden diese Bewertung hilfreich

Erfahrungsbericht / Kommentar

Der Tatbestand des Betruges ist in § 263 StGB normiert. Voraussetzung für den Betrug ist zunächst eine Täuschungshandlung des Täters. Darunter versteht man das intellektuelle Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen, z.B. durch Vorspiegeln, konkludentes Verhalten oder Unterlassen der Aufklärung.

Durch die Täuschungshandlung muss beim anderen ein Irrtum hervorgerufen oder Unterhalten werden. Aufgrund des Irrtums muss eine Vermögensverfügung stattfinden. Hierbei handelt es sich um ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal. Als Vermögensverfügung wird jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen angesehen, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung führt. Einer Vermögensminderung steht eine Vermögensverfügung gleich.

Funktioniert bei diesen Typen so, schöne graphische Darstellung, dann wird eine Abschlagzahlung kassiert und bevor die Küche aufgebaut wird und angeblich noch im Wagen liegt, wird der volle Kaufpreis kassiert. Ergebnis: Absolutes Stückwerk, fehlende Teile, unsachgemäßer Aufbau, der Geschäftsführer reagiert nicht mal auf ein Einschreiben - dringender Rat, Finger weg!

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