"Behebung eines Garantiefalls nur mit Anwalt, nach viereinhalb Monaten"
Bewertung von Blubb aus Potsdam, erstellt am 24.06.2018
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Erfahrungsbericht / Kommentar
Ich habe vor einiger Zeit eine Spülmaschine der Edition "Privileg 50" erworben, der entscheidende Grund für die Wahl dieses Modells war die Herstellergarantie von 50 Monaten. Als im Januar diesen Jahres die Spülmaschine ihren Dienst einstellte, meldete ich dies dem Hersteller. Nach 3 Wochen kam der Service das erste Mal, hatte kein Ersatzteil dabei und sagte mir, das sei kein Problem, ich könne ja per Hand spülen. Dann wurden im Monatsrhythmus Termine vereinbart, die aber alle kurzfristig (abends vorher per SMS) abgesagt oder nicht eingehalten gar nicht abgesagt wurden. Erst das Einschalten eines Anwalts führte dazu, dass der Servicetechniker tatsächlich kam und die Maschine im Juni, viereinhalb Monate nach dem Defekt, reparierte. Die entstandenen Kosten hat Privileg nicht erstattet.
Fazit: Extrem schlechter Service, wie ich ihn noch nicht erlebt habe.